Netzneutralität und Roaming-Regeln: "StreamOn" der Telekom ist rechtswidrig

"StreamOn" der Telekom verstößt zwar nicht grundsätzlich gegen die Netzneutralität, aber die Netzagentur fordert Änderungen – und hat Erfolg vor Gericht.

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Deutsche Telekom

(Bild: dpa, Oliver Berg)

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Die Deutsche Telekom ist mit dem Versuch gescheitert, eine Anordnung der Bundesnetzagentur gegen die StreamOn-Option für einige Mobilfunktarife per Gerichtsentscheid kippen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag ab und gab der Netzagentur recht. Die hatte das Telekom-Angebot zwar nicht verworfen, aber Änderungen verlangt. Gegen das Urteil ist eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich und die Telekom hat auch bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen.

Bei der für bestimmte Tarife kostenlos erhältlichen Option StreamOn werden bestimmte datenintensive Dienste von Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet. Die Bundesnetzagentur hatte Ende Oktober bereits Einzelheiten der Vertragsgestaltung moniert, das Prinzip an sich aber nicht in Frage gestellt. Nach weiteren Gesprächen mit der Telekom forderte die Regulierungsbehörde einige Änderungen, damit die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität gewahrt bleiben. Daraufhin war die Telekom vor Gericht gezogen.

Die Netzagentur hatte kritisiert, dass die Nichtanrechnung der Dienste auf das Datenvolumen nur in Deutschland, aber nicht im EU-Ausland gilt. Dort wird etwa Spotify-Musik weiterhin vom Datenkonto abgezogen. Das verstoße gegen die Roaming-Regeln in der Europäischen Union. Außerdem hat die Telekom in einigen Tarifen die Übertragungsrate für Streamingdienste auf maximal 1,7 Mbit/s gedrosselt, zu wenig für Videos in HD-Qualität. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsvorgabe für den gesamten Datenverkehr. Dem folgten die Kölner Richter und erklärten, dass die Ungleichbehandlung gegen die Gesetzeslage verstoße, auch weil die Kunden ihr nicht "freiwillig" zustimmen. (mho)