Haften Plattformen wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer? Über diese Frage sollte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Doch die Richterinnen und Richter in Karlsruhe wollen den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Dieser soll verschiedene Fragen zum europäischen Recht vorab klären. 

Erst danach will der BGH in Karlsruhe die Entscheidung treffen, ob die Google-Tochter YouTube Schadenersatz zahlen muss, wenn Dritte auf ihrer Plattform geschützte Werke von Künstlern einstellen und damit deren Urheberrecht verletzen. Erfahrungsgemäß dauert es ein bis zwei Jahre, bis der Rechtsstreit wieder bei den nationalen Gerichten liegt.

Ein Streit, der seit Jahren schwelt

Eingereicht wurde die Klage von dem Hamburger Musikproduzenten Frank Peterson, weil verschiedene Werke der von ihm vertretenen Sopranistin Sarah Brightman auf der Videoplattform landeten, ohne dass dafür die Urheberrechte erworben worden waren. So waren unter anderem private Konzertmitschnitte und Lieder aus den Alben auf dem Portal zu sehen. YouTube argumentiert, dass die Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich dazu aufgerufen würden, Urheberrechte zu respektieren und einzuholen, und weist jegliche Verantwortung von sich.

Seit Jahren geht der Fall durch die Instanzen: Das Landgericht Hamburg entschied 2010 in drei Fällen zugunsten Petersons, wies die Klage aber ansonsten ab. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass YouTube zwar nicht für die Verletzungen des Urheberrechts hafte, aber als "Störer", also als Mitverantwortlicher. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung verurteilt. Der Bundesgerichtshof sollte die grundsätzliche Frage klären, ob die Plattform wirklich für die Rechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer als Mittäter hafte und welche Pflichten und Ansprüche sich daraus ergäben. 

Neues Urheberrecht auf dem Weg

Weil das Urheberrecht in der EU vereinheitlicht ist, gab der BGH die Entscheidung nun an den EuGH weiter. Das Urteil wird auf Grundlage des aktuellen Rechts gefällt. Erst am Mittwoch hatte das EU-Parlament über einen Entwurf für ein neues Urheberrecht abgesegnet, das Plattformen wie YouTube dazu verpflichten würde, die Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Das dürfte aber keine Rolle spielen.